Kultur- und Antikenrecht

Das Kulturrecht ist ein sich ständig entwickelnder, komplexer Rechtsbereich. Zahlreiche internationale Abkommen die neben europäischen und nationalen Gesetzen zu beachten sind, gestalten einen eher unübersichtlichen Rechtsrahmen für Sammler, Museen, Galerien, Auktionshäuser und Stiftungen.

Dabei führt der besondere Schutz den archäologische Kulturgüter genießen dazu, dass das Antikenrecht einen besonderen, umfangreichen Zweig des Kulturrechts darstellt. Rechtsberatung in Fragen die archäologische Kulturgüter tangieren, so z.B.:

- Import- und Exportverfahren
- Restitutionsfragen
- Eigentums-, Verkaufs- und Besitzrechte
- Sammlungen
- Ausgrabungs- und Forschungsrechte
- Baurechtliche Maßnahmen
- Leihgabe-Verträge
- Museumsrecht, sowie Vereins- und Stiftungsrecht
- Steuerrechtliche Fragen


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Gründerin der Hellenic Society for Law and Archaeology (seit 2006), einer NRO die sich mit den rechtlichen Aspekten des Schutzes archäologischer Kulturgüter beschäftigt.

Mehr dazu auf www.law-archaeology.gr